Teilnahmebedingungen Schwimmschule

An- und Abmeldung, Kursgebühr und Zahlungsbedingungen

Eine Online-Anmeldung begründet keinen Anspruch auf einen Kursplatz. Erst mit der Unterzeichnung des Vertrages und der anschließenden Zahlung ist die Teilnahme am Schwimmkurs verbindlich.

Anmeldungen können bis zu Kursbeginn kostenfrei storniert werden. Bei einer Stornierung innerhalb der ersten zwei Wochen des Kurses wird eine Bearbeitungsgebühr von 20 € fällig. 

Krankheit oder Nichterscheinen

Sollte krankheitsbedingt an einer Unterrichtsstunde nicht teilgenommen werden können, teilen Sie uns dies bitte frühzeitig mit. Nichterscheinen bei Krankheit oder aus anderen Gründen zur Schwimmstunde begründet keine Rückerstattung von bereits gezahlten Kursgebühren und verpflichtet die SG Neptun Lampertheim nicht den Unterrichtsstoff nachzulehren.

Schwimmstundenausfall durch die SG Neptun Lampertheim

Wenn eine Schwimmstunde aufgrund von Umständen, die von der SG Neptun Lampertheim verursacht wurden, ausfällt (zum Beispiel wegen Krankheit der Schwimmlehrerin, technischer Probleme oder anderer unvorhersehbarer Ereignisse), wird diese Stunde am Ende des Kurses oder zu einem anderen rechtzeitig mitgeteilten Termin nachgeholt. Dies gilt jedoch nur, wenn insgesamt weniger als 20 Schwimmstunden durchgeführt wurden.

Feiertag und Ferien

An gesetzlichen Feiertagen und in den hessischen Schulferien findet kein Schwimmunterricht statt.

Schwimmstunden- und/oder Kursabbruch durch den Schwimmschüler

Wird ein Schwimmschüler, seitens der Eltern oder gesetzlichen Vertreter / vorübergehend fürsorgeberechtige Person(en), z.B. Großeltern, vom Schwimmkurs abgemeldet, ohne eine gesundheitliche Notwenigkeit aufzuzeigen, geschieht die Abmeldung aus freiem Willen. Gründe einer solchen Abmeldung könnten nicht vorhandener Wille, ggf. Angst und/oder Verweigerung des Schwimmschülers sein.

Solche Abmeldungen begründen keinen Anspruch auf jegliche Kostenrückerstattung der gezahlten Kursgebühr und/oder Schadenersatz. Weiterhin verpflichtet sich die SG Neptun Lampertheim nicht, den Unterrichtsstoff zu einem anderen Zeitpunkt nachzulehren.

Schwimmstunden- und/oder Kursabbruch durch die SG Neptun Lampertheim

Die SG Neptun Lampertheim, vertreten durch ihre Trainerinnen, kann zu jeder Zeit von ihrem Recht Gebrauch machen, einem oder mehreren Schwimmschülern die weitere Teilnahme an der/den Schwimmstunde(n) zu verwehren. Dies geschieht, sobald ein Schwimmschüler gesundheitliche Einschränkungen aufweist, sein Verhalten sich als dauerhaft lautstark erweist und/oder auf den Unterricht mit Verweigerung/Flucht reagiert. Auch das Zufügen von Schäden am eigenen Wohl oder dem anderer Kinder und/oder das mehrfache Widersetzen gegen Weisungen der Trainerin können den Ausschluss zur Folge haben.

Die Entscheidung, wann und ob einem Schwimmschüler die Teilnahme verwehrt wird, obliegt der Trainerin. Der Teilnehmer hat hierbei keinen Anspruch auf jegliche Kostenrückerstattung und/oder Anspruch auf Schadenersatz.

Versicherungsschutz & Haftung

Die Kursteilnehmer sind ab Beginn der 1. Schwimmstunde bis zu deren Ende versichert. Der Versicherungsschutz gilt nur für die Dauer des Schwimmkurses. Die SG Neptun Lampertheim übernimmt keine Haftung für Verletzungen und Schäden der Kursteilnehmer, die sich vor und nach der Schwimmstunde ereignen.

Die SG Neptun Lampertheim übernimmt keine Haftung für Schäden und Verletzungen, die ein Kursteilnehmer vor oder nach der Schwimmstunde erleidet und begrenzt die Aufsichts- und Fürsorgepflicht der Schwimmlehrerin lediglich auf die angesetzte Zeit der Schwimmstunde. 

Die Aufsichtspflicht der Trainerin beginnt am Beckenrand. Im Umkleidebereich und den Duschen besteht keine Aufsichtspflicht. Bitte stellen Sie die Beaufsichtigung der Kinder in diesen Bereichen selbstständig sicher. Die Aufsichtspflicht nach dem Kurs endet mit Betreten des Duschbereichs. Weiterhin bitten wir darum sich vor dem jeweiligen Kurs zu vergewissern, dass eine Trainerin anwesend ist und der Kurs stattfindet.

Gesundheit

Jeder Kursteilnehmer muss bei Antritt der jeweiligen Schwimmstunde sportgesund sein. Eine ärztliche Bescheinigung ist nicht notwendig. Mit Erscheinen zur Schwimmstunde wird bestätigt, dass der Schwimmschüler keine schwerwiegenden Krankheiten, z. B. Organschäden, Infektionskrankheiten hat und gesund ist.

Beim ersten Termin wird Ihnen die Kursleiterin alles zur Bring- und Abholsituation erklären und wo sie sich während des Trainings aufhalten können.

Datenschutz

Die mit der Anmeldung angegebenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich für Verwaltungsaufgaben und in Hinblick auf den Vereinszweck verarbeitet und genutzt. Mit meiner Unterschrift stimme ich in diesem Rahmen der Speicherung, Verarbeitung und Nutzung meiner/unserer personenbezogenen Daten zu. Des Weiteren erkläre ich mich damit einverstanden, dass meine Handynummer der Whatsgruppe Schwimmschule (Kurs Januar25) beigefügt werden darf.