Datenschutz nach BDSG und DSGVO 1 Datenschutz nach Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und EU-Datenschutzverordnung (DSGVO)
Die ab 25. Mai 2018 geltenden Regeln beim Umgang mit personenbezogenen Daten werden in unserem
Verein, SG Neptun Lampertheim e. V., nach folgenden Richtlinien umgesetzt.
§ 1 Der Verein erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten seiner Mitglieder (Einzelangaben
über persönliche und sachliche Verhältnisse) unter Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen
(EDV) zur Erfüllung der gemäß der Satzung zulässigen Zwecke und Aufgaben, beispielsweise
im Rahmen der Mitgliederverwaltung.
Hierbei handelt es sich insbesondere um folgende Mitgliederdaten:
- Name und Anschrift
- Bankverbindung
- Telefonnummern (Festnetz, Mobil und ggf. Fax) sowie E-Mail-Adressen
- Geburtsdatum
- Staatsangehörigkeiten
- Datum des Ein- und Austritts
- Lizenz(en) für Sportler, Trainer und Kampfrichter
- Angaben zu Atteste
- Ehrungen
- Funktion(en) im Verein
- Wettkampfergebnisse
- Zugehörigkeit zu Mannschaften
- Startrechte und ausgeübte Wettkämpfe
- ggf. Klassifizierungen im Deutschen Behindertensportverband e. V.
§ 2 Der Verein hat Versicherungen abgeschlossen oder schließt solche ab, aus denen er
und/oder seine Mitglieder Leistungen beziehen können. Soweit dies zur Begründung, Durchführung
oder Beendung dieser Verträge erforderlich ist, übermittelt der Verein personenbezogene
Daten seiner Mitglieder (Name, Anschrift, Geburtsdatum oder Alter, Funktion(en) im
Verein, etc.) an das zuständige Versicherungsunternehmen. Der Verein stellt hierbei vertraglich
sicher, dass der (die) Empfänger(in) die Daten ausschließlich dem Übermittlungszweck
gemäß verwendet.
§ 3 Im Zusammenhang mit seinem Sportbetrieb sowie sonstigen satzungsgemäßen Veranstaltungen
veröffentlicht der Verein personenbezogene Daten und Fotos seiner Mitglieder auf
Datenschutz nach BDSG und DSGVO 2
seiner Homepage und übermittelt Daten und Fotos zur Veröffentlichung an Print- und Telemedien
sowie elektronische Medien. Dies betrifft insbesondere Start- und Teilnehmerlisten,
Mannschaftsaufstellungen, Ergebnisse, Wahlergebnisse, sowie bei sportlichen oder sonstigen
Veranstaltungen anwesende Vorstandsmitglieder und sonstige Funktionäre. Die Veröffentlichung/
Übermittlung von Daten beschränkt sich hierbei auf Daten, die zur Organisation des
Vereins und des Sportbetriebs nötig sind. Hierzu gehören: Name, Anschrift, Vereinszugehörigkeit,
Funktion im Verein, Alter oder Geburtsjahrgang.
Ein Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand der Veröffentlichung von Einzelfotos
seiner Person widersprechen. Ab Zugang des Widerspruchs unterbleibt die Veröffentlichung/
Übermittlung und der Verein entfernt vorhandene Fotos von seiner Homepage.
$ 4 Als Mitglied des Deutschen Schwimm-Verbands e. V. ist der Verein verpflichtet, bestimmte
personenbezogene Daten direkt oder über seinen Landesverband (Hessischer Schwimm-Verband
e. V.) oder dessen Untergliederungen dorthin zu melden.
Im Zusammenhang mit der Organisation und der Entwicklung des Landes- bzw. Bundesverbandes,
des Sportbetriebes in den entsprechenden jeweiligen übergeordneten Verbandshierarchien
übermittelt der Verein personenbezogene Daten und gegebenenfalls Fotos seiner
Mitglieder an diese zur Bearbeitung und Veröffentlichung.
An die Verbände und deren Untergliederungen werden die unter Punkt 1 genannten Mitgliederdaten
übermittelt, soweit diese angefordert werden.
Ein Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand des verarbeitenden Verbandes der Veröffentlichung
von Einzelfotos seiner Person widersprechen. Ab Zugang des Widerspruchs unterbleibt
die Veröffentlichung/Übermittlung und der Verband entfernt vorhandene Einzelfotos
von seiner Homepage. Das Mitglied wird aktiv beitragen, dass das Aufnehmen von Fotos
und andere Medienaufzeichnungen im Verein durch seine Anwesenheit nicht behindert wird.
$ 5 Auf seiner Homepage berichtet der Verein auch über Ehrungen, Geburtstage und andere Ereignisse
seine Mitglieder betreffend. Hierbei werden Fotos von Mitgliedern und folgende
personenbezogene Mitgliederdaten veröffentlicht: Name, Jahrgang, Funktion im Verein. Berichte
über Ehrungen nebst Fotos darf der Verein – unter Meldung von Name, Funktion im
Verein, sportliche Leistungen – auch an andere Print- und Telemedien sowie elektronische
Medien übermitteln. Im Hinblick auf Ehrungen und Geburtstage kann das betroffene Mitglied
jederzeit gegenüber dem Vorstand der Veröffentlichung/Übermittlung von Einzelfotos sowie
seiner personenbezogenen Daten allgemein oder für einzelne Ereignisse widersprechen. Das
Mitglied wird den Verein aktiv unterstützen, um einer versehentlichen Veröffentlichung vorzubeugen.
$ 6 Mitgliederlisten werden als Datei oder in gedruckter Form soweit an Vorstandsmitglieder,
sonstige Funktionäre und Mitglieder herausgeben, wie deren Funktion oder besondere Aufgabenstellung
im Verein die Kenntnisnahme erfordern. Macht ein Mitglieder glaubhaft, dass
es die Mitgliederliste zur Wahrnehmung seiner satzungsgemäßen Rechte (z. B. Minderheitsrechte)
benötigt, wird ihm eine gedruckte Kopie der Liste gegen die schriftliche Versicherung
ausgehändigt, dass Namen, Adressen und sonstige Daten nicht zu anderen Zwecken Verwendung
finden.
Datenschutz nach BDSG und DSGVO 3
$ 7 Diese Informationen werden in den privaten EDV-Systemen der Vereinsfunktionäre sowie
vereinseigenen EDV-Systemen gespeichert. Zur Organisation der Mitgliederdatenbank kann
jedem Mitglied eine eindeutige Mitgliedsnummer zugeordnet, gespeichert und verarbeitet
werden. Die personenbezogenen Daten werden dabei durch geeignete technische und organisatorische
Maßnahmen vor der Kenntnisnahme Dritter geschützt.
Sonstige Informationen und Informationen über Nichtmitglieder werden von dem Verein intern
nur verarbeitet, wenn sie zur Förderung des Vereinszweckes nützlich sind und keine Anhaltspunkte
bestehen, dass die betroffenen Personen ein schutzwürdiges Interesse haben,
das der Verarbeitung entgegensteht.
§ 8 Durch die Mitgliedschaft und die damit verbundene Anerkennung der Satzung stimmen die
Mitglieder der Erhebung, Verarbeitung (Speicherung, Veränderung, Übermittlung) und Nutzung
ihrer personenbezogenen Daten in dem vorgenannten Ausmaß und Umfang zu. Eine
anderweitige, über die Erfüllung seiner satzungsgemäßen Aufgaben und Zwecke hinausgehende
Datenverwendung, ist dem Verein nur erlaubt, sofern er aus gesetzlichen Gründen
hierzu verpflichtet ist. Ein Datenverkauf ist nicht statthaft.
§ 9 Jedes Mitglied hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes
(insbesondere §§ 34, 35) das Recht auf Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten,
deren Empfang und den Zweck der Speicherung sowie auf Berichtigung, Löschung oder
Sperrung seiner Daten.
§ 10 Die Mitgliederdaten werden spätestens ein Jahr nach Beendigung der Mitgliedschaft gelöscht,
soweit sie für die Mitgliederverwaltung nicht mehr benötigt werden und keine gesetzlichen,
vertraglichen oder satzungsmäßigen Aufbewahrungsfristen dem entgegenstehen. Daten
von vereinshistorischer Bedeutung werden nicht gelöscht.